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Pfarre St. Margarethen an der Raab
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Kontakt
+43 (3115) 2453
st-margarethen-raab@graz-seckau.at
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Inhalt:

Auch Sie sind uns herzlich willkommen!

Voraussetzungen

Sie sind getauft, bekennen sich zum christlichen Glauben und haben die ehrliche Absicht, wieder in die katholische Kirche zurückzukehren. Sie wollen der Gemeinschaft der katholischen Kirche auch in Zukunft treu bleiben.

Was ist zuerst zu tun?

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit einem Priester (dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder mit einem anderen Seelsorger Ihres Vertrauens).  Der Priester wird Sie fragen, warum Sie seinerzeit aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr in die Kirche bewegt. Es handelt sich dabei um keine Prüfung und um kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um den Versuch eines ehrlichen Gesprächs. Niemand soll zum Eintritt überredet, aber auch niemand, der es ernst meint, "vertrieben" werden.

Die Aufnahme

Die Aufnahme geschieht durch den Priester. Diese Handlung kann ganz schlicht in der Pfarrkanzlei stattfinden. Sie kann aber auch während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis oder im Freundeskreis feierlich begangen werden. Sie können hier jene Form wählen, die Ihnen zusagt.

Falsche Gerüchte

Oft wird behauptet, bei einem Wiedereintritt in die Kirche müsse man den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt nachzahlen. Das ist falsch! Die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche. Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Kirchenbeitrag im Fall eines Wiedereintrittes ausmachen würde, wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenbeitragsorganisation. Man informiert und berät Sie gerne. 

Falsch ist auch das Gerücht, man müsse vor der Aufnahme Gebete auswendig lernen und beim Pfarrer eine Prüfung machen. Auch Zeugen, die die Aufnahme bestätigen, sind in unserer Diözese nicht mehr notwendig.


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Öffnungszeiten Pfarrkanzlei:

Dienstag 08.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag 16.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 11.00 Uhr

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Diözese Graz-Seckau
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